Entsorgung von Baustellenmischabfall, Sperrmüll, Bauschutt, Holz, Bodenaushub, Gartenabfall, Siedlungsabfall
Wir bieten Abrollcontainer, Absetzcontainer und Absetzbehälter in verschiedenen Größen an.


Absetzcontainer
Absetzbehälter sind perfekt für die Entsorgung von mittleren Abfallmengen und eignen sich hervorragend für Haushalte, die eine Wohnung oder ein Haus entrümpeln möchten. Mit einer Größe, die etwa der eines Mittelklassewagens entspricht, lassen sich diese Behälter unkompliziert auf nahezu jedem Parkplatz platzieren.



Abrollcontainer
Abrollbehälter zeichnen sich durch ihr großes Fassungsvermögen aus und eignen sich daher besonders gut für die Entsorgung großer Mengen. Ihr hohes Volumen macht sie zur optimalen Wahl für sperrige oder nicht komprimierbare Materialien. Aufgrund ihrer Größe sind diese Behälter besonders auf Baustellen sehr gefragt.
WICHTIG: Je nach Vereinbarung erfolgt die Abrechnung entweder nach Volumen oder nach Gewicht.
Wir finden für Ihr Anliegen die passende Lösung und den passenden Container
Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an!
Tel. 06841 8179996
Annahmebedingungen für Abfallcontainer
Wichtig: Diese Liste zählt Beispiele für Erlaubte und nicht erlaubte Inhalte auf und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte stimmen Sie die von ihnen gewünschte Abfallart individuell mit uns ab.
A1 Holz ist unbehandeltes beziehungsweise naturbelassenes Holz und wurde nur mechanisch bearbeitet. A1 Holz kann sehr gut wiederverwertet werden. Bsp: Einwegpaletten.
Das darf rein
- Unbehandeltes Holz
- Holzkisten
- Gemüsekisten
- Obstkisten
- Transportkisten
- Europaletten
- Paletten aus Vollholz
- Verschläge aus Vollholz
Das darf nicht rein
- Baustellenmischabfälle
- Grünschnitt
- Stark mit holzfremden Materialien verunreinigtes Holz
- Altholz A2/A3/A4, da dieses schlechter recycelt werden kann
Bei A2 Holz handelt es sich zum Beispiel um verleimtes, gestrichenes, lasiertes oder lackiertes Holz. Wenn das Holz zusätzlich mit sogenannten halogenorganischen Verbindungen (z.B. PVC) beschichtet wurde – aber ohne Holzschutzmittel – gehört es zur Altholzkategorie A3.
Das darf rein
- A2/A3 Holz (bearbeitetet)
- Innenholz
- Möbelholz
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Spanplatten
- Schalhölzer
- Behandeltes Vollholz
- Dielen
- Innentüren
- Bauspanplatten
- Altholz aus Sperrmül
Das darf nicht rein
- Baustellenmischabfälle
- Grünschnitt
- Plastik
- Altholz A1 – hierfür gibt es günstigere Recyclingmethoden
- Altholz A4, da dieses schlechter recycelt werden kann
Bei der Kategorie A4 handelt es sich z. B. um Altholz, das mit Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel für den Außenbereich bearbeitet wurde. Dieses Holz ist folglich mit Schadstoffen versetzt, die bei falscher Entsorgung gefährlich für Mensch und Umwelt sein können.
Das darf rein
- Abbruchholz
- Dachlatten, Konstruktionsholz
- Fensterholz, Außentüren
- Jägerzäune
- Palisaden
- Holzfachwerk
- Bahnschwellen, Leitungsmasten
- Imprägnierte Bauhölzer
- Gartenmöbel aus Hölzern
- Brandholz
- Wrackholz
Das darf nicht rein
- Baumischabfalle
- Grünschnitt
- Anhaftungen aus Glas (z.B. bei Fensterholz)
- Plastik
- Altholz A2/A3/A4, da dieses schlechter recycelt werden kann
Bezeichnung Papier: bis zu einer Grammatur von ca. 150 g/m², Bezeichnung Karton: ab einer Grammatur von 250 g/m² bis 500 g/m². Bezeichnung Pappe: 600 g/m².
Der größte Teil des Altpapiers wird für die Herstellung von Verpackungspapieren wie Wellpappenrohpapieren oder Maschinenkarton eingesetzt. Aber auch graphische Papiere, Zeitungsdruckpapier oder Magazindruckpapier werden völlig oder zu einem Anteil aus Altpapier hergestellt.
Das darf rein
- Briefpapier
- Kopierpapier
- Zeitungen, Magazine, Prospekte, Kataloge
- Kartonage
- Wellpappe
- Telefonbücher
- Kraftpapier
Das darf nicht rein
- Reste aus Plastik oder Folie
- Pizzakartons (da Speisereste anhaften können)
- Beschichtetes Papier, z. B. Milchkartons
- Papier mit Speiseresten
- Ordner
- Tapeten
- Taschentücher, Servietten & Küchenpapier
- Wachspapier
- Backpapier
- Kassenbons
- Verbundmaterialien, z. B. Briefumschläge mit Sichtfenster
Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge, Dichtungen und Formmassen für hohe thermische oder chemische Belastungen. Abest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen.
Das darf rein
- Asbesthaltige Baustoffe
- Asbestplatten
- Asbestdächer
- Spritzasbest
- Vinylasbest
- Asbestanteilige Produkte
- Blumenkübel mit Asbestanteilen
- Fensterbänke mit Asbestanteilen
- Rohre mit Asbestanteilen
Das darf nicht rein
- Keine fremden Anhaftungen, z.B. Kunststoff, Holz oder Kleber
Styropor - Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
- Andere Wertstoffe
- Andere Schadstoffe
Eine Entsorgung von Asphalt zusammen mit anderen Abfällen oder Bauschutt ist nicht zulässig. Für eine möglichst kostengünstige und umweltfreundliche Entsorgung ist eine saubere Sortierung von entscheidender Bedeutung. Auch hierfür bieten wir die passende Lösung für Sie.
Die Abfallart „Baustellenmischabfall“ umfasst sämtliche Abfallstoffe, die im Rahmen von Neu- und Umbauten, Reparaturen oder Abrissen von Bauwerken – als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste – anfallen.
Das darf rein
- Bauschutt, Erde, Sand bis max. 15% der Containergröße (!)
- Gipsabfälle, Gipskartonplatten, Trockenbauplatten
- Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
- Holz (z.B. Spanplatten, Bauholz, Parkett, Holzweichfaserplatten)
- Sauerkrautplatten (z.B. Heraklith)
- Glas
- Kunststoffe, Folien, Gummi
- Tapete, Laminat, PVC Bodenbelag
- Papier, Kartonagen, Verpackungen
- Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädl. Inhalte)
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle
- Mehr als 15% Bauschutt, Erde, Sand der Containergröße (!)
- Dämmwolle, EPS (Styropor)
- Asbest, Schornsteinabbruch
- Imprägniertes o. verbranntes Holz
- Lacke, Farben und Kleber
- Tartan Platten
- Flüssigkeiten (z.B. Öle und Verdünnungen)
- Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
- Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
- Elektroschrott, Autoreifen
- PCB-haltige Abfälle
Das darf rein
- Baumstämme
- Wurzeln
- Baumstümpfe (bzw. „Stubben“)
- Zweige und Äste
- kleine Anhaftungen / geringe Mengen von Erde oder Laub
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle (z.B. Holzzäune, lackiertes oder imprägniertes Holz)
- Holzlatten oder -platten, -balken
- Hausmüll
- Steine, Erde, Laub
- Metalle
- Flüssigkeiten
- Kunststoffe
Das darf rein
- Klinker
- Betonsteine
- Keramik
Das darf nicht rein
Das darf rein
- Bims
- Ytong
- Gips
Das darf nicht rein
Stahlbeton-Bruch, Estrich-Abbruch mit Stahl, Estrich, Beton
Geeignet für z.B. Betonabbruch ohne Stahl, Beton, maximale Kantenlänge 60cm.
Das darf rein
- Oberboden
- Kies
- Boden und Steine
- Auffüllung
- Lehmboden
Das darf nicht rein
Die Abfallart „Baustellenmischabfall“ umfasst sämtliche Abfallstoffe, die im Rahmen von Neu- und Umbauten, Reparaturen oder Abrissen von Bauwerken – als Baumaterialien, Bauzubehör oder Verpackungsreste – anfallen.
Das darf rein
- Dachziegel
- Tonziegel
- Betonziegel
Das darf nicht rein
- Fliesen
- Mörtel
- Keramik
- Putz
- Schutt
- Zementreste
- Beton und Betonabbruch
- Mauern
- Kacheln
- Kies
- Sand und Erde
- Straßenaufbruch
Kunststofffolie, umgangssprachlich auch Plastikfolie oder auch Polymerfolie oder auch nur Folie genannt, ist ein dünnes (typischerweise 2 µm bis 0,5 mm Wandstärke bzw. 0,5 µm bis ca. 1 mm dickes) Blatt aus mindestens einer Schicht Kunststoff, Zellulose oder Metall.
Das darf rein
- Folien aus Kunststoff – durchsichtig
- Folien aus Kunststoff – durchgefärbt
- Stretchfolie
Das darf nicht rein
- Hartplastik & ähnliche Kunststoffe
- Folienfremde Anhaftungen wie Speisereste
- stark verschmutzte Folien
- Fotofilme
- Filmrollen
- Projektionsrollen
- Prospekthüllen
- Papier
- Pappe und Karton
In einen Gartenabfall Container dürfen Pflanzenreste, die beim Mähen des Rasens, dem Zurückschneiden Ihrer Gartenpflanzen oder der Umgestaltung Ihrer Beete zusammenkommen.
Geradede bei größeren Projekten im Garten fallen sehr unterschiedliche Abfälle an. Achten Sie deshalb darauf, dass keine behandelten Holzreste von Zäunen sowie Gartenmöbeln oder Pflanzentöpfe in den Gartenabfall gelangen. Für Wurzeln und Stümpfe bieten wir einen separaten Abfallbehälter.
Das darf rein
- Astwerk
- Blumen, Blätter, Gräser, Grünschnitt, Heckenschnitt, Laub, Mulch, Rasenschnitt, Stauden, Strauchwerk, Unkraut
- Zweige
Das darf nicht rein
- Bauschutt
- Boden, Erde
- Kunststoffe, Plastik
- Metalle
- Steine
- Wurzeln, Äste
Geeignet für sortenreine Gipsabfälle wie z. B. nur Gipskarton, nur Baugips, nur Gipsformelemente etc.
Geeignet für gemischte Gipsabfälle wie gipshaltige Baustoffe, Gipsputz, Rigipsplatten etc.
Das darf rein
- Glasflaschen (ohne Pfand)
- Glasverpackungen von Lebensmitteln
- Glasbehälter (pharmazeutisch / kosmetisch)
Das darf nicht rein
- Fensterglas
- Feuerfestes Glas
- Glühbirnen / Energiesparlampen
- Keramik
- Porzellan
- Spiegel
- Steingut
- Trinkgläser
- Vasen
Das darf rein
- KMF
- Mineralwolle
- Dämmwolle
- Glaswolle
- Steinwolle
Das darf nicht rein
- Keine fremden Anhaftungen, z.B. Kunststoff, Holz oder Kleber
- Styropor, Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
- Andere Wertstoffe
- Andere Schadstoffe
Das darf rein
- Autoreifen (ohne Felge!)
- Kaputte Reifen
- Motorradreifen
- Motorrollerreifen
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle
- Felgen
- LKW Reifen
- Traktor Reifen
- Fahrradreifen
- Öl, Benzin
- Vollgummireifen
- Keine Anhaftungen
Ein Sperrmüllcontainer ist für die Entsorgung großer, sperriger Gegenstände vorgesehen, die nicht in den regulären Hausmüll passen. Hier ist eine Übersicht darüber, was in einen Sperrmüllcontainer gehört und was nicht:
Das darf rein
Möbel Schränke, Regale, Tische, Stühle, Sofas, Sessel, Betten, Matratzen, Kommoden, Vitrinen, Couchtische
Haushaltsgegenstände Teppiche, Teppichböden, Lampen (ohne Leuchtmittel), Stehleuchten, Spiegel, Bilderrahmen, große Dekorationsgegenstände
Holz- und Metallgegenstände Türen, Fensterrahmen (ohne Glas), Holzbretter, Holzpaneele, Fahrräder, Metallregale, Gartenmöbel aus Metall
Das darf nicht rein
-
Bauschutt
-
Gefährliche Abfälle
-
Elektroschrott
-
Grünabfälle
-
Kleinere Haushaltsabfälle
Das darf rein
- Baustahl
- Blechabfälle, Grobbleche
- Handelsguss
- Mischschrott, Schwerschrott, Trägerschrott, Brennerschrott
- Maschinenguss
- Schreddervormaterial
- Eisenspäne
Das darf nicht rein
- NE-Metalle
- Bauabfälle
- Holz
- Papier & Kartonnage
- Schadstoffe
- Kunststoff
Das darf rein
- EPS / Styropor außer Dämmmaterial
- Schutz-Styropor
- Transportverpackungen aus Styropor
- EPS-Kugeln / EPS-Schnipsel
- Essensschalen aus Styropor, frei von Resten
- Obstschalen aus Styropor, frei von Resten
- Styroporverpackungen
Das darf nicht rein
- Dammmaterial aus Styropor – da oft noch mit Flammschutzmitteln versetzt
- Styroporfremde Anhaftungen wie Speisereste
- Folien & Plastik
Das darf rein
- Dachpappe
- Dachbahnen
- Dichtungsbänder
- Bitumenschindeln
- teerhaltige Produkte
Das darf nicht rein
- Teerhaltiger Straßenaufbruch
- Asphalt & Guss-Asphalt
- Spritzdecke
- Unterbau
- alle anderen Abfälle
ACHTUNG! Gefährliche Abfälle müssen gesondert entsorgt werden.